1. Maklervertrag
Mit der Inanspruchnahme der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit bzw. mit der Anforderung von Informationen, eines Exposés, der Durchführung von Objektbesichtigungen oder mit der Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer oder dem Vermieter oder deren Stellvertretern, eines von Sachs Immobilien angebotenen Objektes, kommt der Maklervertrag mit dem Miet- oder Kaufinteressenten zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
2. Maklercourtage
Kommt es aufgrund unserer Tätigkeit zum Vertragsabschluss, so ist nachfolgende Maklerprovision unmittelbar nach Vertragsabschluss fällig:
Bei Abschluss eines Kaufvertrages: 5,95 % (incl.MwSt.) der notariell beurkundeten Kaufpreissumme
Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises der gewollte oder ein wirtschaftlich gleichwertiger Vertrag zustande gekommen ist.
3. Notarielle Beurkundung / Abschluss eines Mietvertrages/Pachtvertrages
Der Makler hat Anspruch auf Anwesenheit bei der Unterzeichnung des Kauf-, Miet- oder Pachtvertrages sowie auf ein Exemplar der jeweiligen Verträge. Bei Kaufverträgen hat der Makler das Recht, seinen Courtageanspruch durch eine Maklerklausel im Vertrag mit beurkunden zu lassen.
4. Doppeltätigkeit
Wir behalten uns vor, auch für eine andere Vertragspartei entgeltlich tätig zu werden.
5. Haftung
Alle Angaben zum Objekt basieren auf erteilten Auskünften und Informationen Dritter. Für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben kann deshalb keine Haftung übernommen werden.
Die versandten Expose´s und sonstigen Unterlagen stellen lediglich eine unverbindliche Vorabinformation dar. Die Haftung von Sachs Immobilien ist ausschließlich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten beschränkt.
6. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen der mit Sachs Immobilien geschlossenen Verträge bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Wirksamkeit.